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Mietendeckel wirkt: Gericht lehnt Mieterhöhung ab

Der am vergangenen Sonntag in Kraft getretene Mietendeckel hat bereits am Tag danach Wirkung gezeigt: Der Berliner Mietergemeinschaft (BMG) zufolge hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg am Montag in einer Verhandlung über eine Mieterhöhung klar gemacht, dass es den Mietendeckel für wirksam halte und angekündigt, dass es die Mieterhöhung deshalb ablehnen werden. Der Vermieter wollte ab September 2019 50 Euro mehr Miete abkassieren, daraus wird nun Dank des Mietendeckels nichts.  

Doch der Mietendeckel wird nicht nur als Schutz gegen Mieterhöhungen in den Gerichtssälen erwähnt werden. Er wird auch selber vor Gericht gezerrt. Denn die Entschlossenheit der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, die mit dem Mietendeckel die Notbremse gegen Mietenwahnsinn gezogen hat, stößt nicht überall auf Begeisterung: Die Immobilienlobby schäumt und hat bereits mehrere Versuche gestartet ihn rechtlich zu Fall zu bringen. Beim Bundesverfassungsgericht ist erneut ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Mietendeckel eingegangen, nachdem zuvor ein solcher Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wurde.

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