Legalisierung von Hausbesetzungen ist keine Enteignung
Abgesehen davon, dass der IVD die Legislative nicht zur Kenntnis nimmt, geht es bei Hausbesetzungen nicht um eine Enteignung. Hausbesetzungen erfüllen nach §123, Strafgesetzbuch, den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. In den Niederlanden hatte man bis 2010 Besetzern unter gewissen Umständen den Hausfrieden zugestanden.
Es geht also darum, ob es bei zunehmender Wohnungsknappheit in den großen Städten geduldet wird, dass bis zum Nachweis einer tatsächlichen Nutzung Leerstand zu Wohnraum wird. Das Eigentum - das laut Grundgesetz Artikel 14 dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll - bleibt davon unberührt.