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Der Mietendeckel bleibt

Der Berliner Mietendeckel hat seinen ersten juristischen Härtetest überstanden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Eilantrag von Vermietern ab, die unter anderem die Bußgeldvorschriften des Gesetzes außer Kraft setzen wollten. Laut Gesetz können Vermieter mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro belegt werden, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Die Vermieter wollten mit ihrem Eilantrag erreichen, dass die „Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten“ vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Sie sehen sich durch den Mietendeckel in ihren Grundrechten verletzt. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag ab und verwies am Donnerstag auf Aussagen der Vermieter, die „selbst einräumen“, dass sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden, wenn es diese Bußgelder nicht gäbe.

Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, sagte mit Blick auf die Entscheidung aus Karlsruhe: „Meine gute Laune steigt gewaltig, auch wenn die Ablehnung des Eilantrags noch kein finaler Urteilsspruch ist“. Tatsächlich ist die Entscheidung aus Karlsruhe nur ein erster Etappensieg. Die eigentliche Prüfung, ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist, steht noch aus. Der Berliner Mietendeckel friert die Mieten von rund  1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 ein. Das soll die Mietpreisexplosion in der Hauptstadt stoppen. Vermieter, Union und FDP laufen Sturm gegen das Gesetz von Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher (LINKE). Bereits im Februar war ein Eilantrag von Berliner Vermietern, die das Gesetz der rot-rot-grünen Koalition mit einer einstweiligen Verfügung stoppen lassen wollten, vor dem Verfassungsgericht gescheitert.

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