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Katja Kipping

Wohnkostenlücke bei Hartz IV

Hartz IV-Betroffene bekommen 538 Millioen Euro im Jahr zu wenig für die Kosten der Unterkunft ausgezahlt. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN hervor. Diese "Wohnkostenlücke" müssen die Hartz IV-Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen. Dazu sagt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Die steigenden Mieten machen auch vor Hartz IV-Betroffenen nicht halt. Die Vorgaben der Jobcenter für die Kosten der Unterkunft tragen dem aber nicht Rechnung. 538 Millionen mussten sich Hartz IV-Betroffene 2018 vom Munde absparen. Seit dem Beginn der statistischen Erfassung 2011 bis 2018 insgesamt gar 4,8 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, darunter Alleinerziehende und Aufstockende.

Fast jede vierte Bedarfsgemeinschaft in einer Mietwohnung ist davon betroffen, genau 546.000. Darunter sind rund 200.000 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind.  Rund 117.000 Bedarfsgemeinschaften in der Wohnkostenlücke sind Alleinerziehende.

Und es geht nicht um Kleinbeträge. Der jährliche Fehlbetrag 2018 beträgt im Durchschnitt pro Bedarfsgemeinschaft 985 Euro. Das sind im Durchschnitt über 80 Euro monatlich, die die Betroffenen vom bereits zu geringen Hartz IV Regelsatz bestreiten müssen. Das Geld fehlt im täglichen Leben für Schulsachen, für Reparaturen, für gesunde Ernährung. Für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind sind es gar 1.137 Euro, für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften 1.063 Euro.

Wir als LINKE fordern, dass bundesweite verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft festgelegt werden, die auch tatsächlich ausreichen, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen. Die Linke fordert das Recht auf ein Leben ohne Existenzangst und Not für Alle ein.

Die Wohnkostenlücke ist ein Beispiel von vielen, das zeigt: Hartz IV muss grundlegend überwunden werden, durch gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1050 Euro.

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