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„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: weiter geht’s!

Am 26. Februar startete die zweite Stufe, des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. DIE LINKE. Berlin macht als einzige Berliner Partei von Anfang an mit und unterstützt die Kampagne beim Sammeln der 170.000 erforderlichen Unterschriften.

Das Volksbegehren "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" forciert die Frage, wie Wohnen in unserer Stadt zukünftig eigentlich organisiert sein soll. Wollen wir, dass sich die Mietwohnungen der Stadt zu einem großen Teil in den Händen weniger Großkonzerne befinden, für die Renditemaximierung oberstes Gebot ist? Allein der »Deutsche Wohnen« gehören rund 115 000 Wohnungen in Berlin.

 

Warum eigentlich enteignen? 

Aber es gibt doch den Mietendeckel?

Die großen Immobilienkonzerne bauen am Bedarf vorbei, erhöhen die Miete, verdrängen Mieter:innen und spekulieren mit Wohnraum. Ihre Marktmacht muss durchbrochen werden. Durch die Vergesellschaftung würden 240.000 Wohnungen der Spekulation entzogen. Dieser Effekt wäre auf dem gesamten Wohnungsmarkt spürbar und käme dadurch allen Berliner:innen zugute. Dieser Volksentscheid könnte Geschichte schreiben. Langfristig ein echter Gewinn für unsere Stadt.

 

Wie soll das überhaupt funktionieren?

Vergesellschaftung

Die Grundlage zur Vergesellschaftung ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser soll erstmalig zur Anwendung kommen. Dort heißt es: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« 

Konkret bedeutet das: Alle Wohnungen privater Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, sollen in das Eigentum der Stadt überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden.

Und was soll das alles kosten?

Bei Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes muss sich eine Entschädigung nicht nach dem Marktwert richten. Auch spekulativ überhöhte Wohnungspreise müssen nicht entschädigt werden. Die Entschä­di­gungs­summen, die derzeit im Raum stehen, können nur ungefähre Richtwerte sein.

Die genauen Grundlagen für die Berechnung und damit die Höhe der Entschädigungen müssen durch ein Gesetz zur Vergesellschaftung erst erarbeitet werden. Dabei wird es eine politische und juristische Abwägung des Rechts der Menschen auf bezahlbaren Wohnraum einerseits und des Rechts auf wirtschaftliche Betätigung und Eigentum andererseits geben müssen. Deshalb schwanken die Kostenschätzungen.

Du willst mitmachen?

Trag dich als Unterstützer:in für deinen Bezirk auf DIE LINKE. Berlin ein und du wirst bei geplanten Aktionen eingebunden! 

Du kannst auch direkt Teil der Kampagne "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" werden. Alle wichtigen Infos findest du unter www.dwenteignen.de

Unterschriftenliste Download

Hier kannst du die offizielle Unterschriftenliste herunterladen. Zum Download

In Berlin sammeln tausende Freiwillige Unterschriften für das Volksbegehren "Deutsche Wohnen und Co enteignen". Viele Genoss:innen der LINKEN sind mit dabei. Unsere Autorin hat mitgemacht. Hier ihr Bericht.

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